Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Firma: Soltau Agrar Helge Soltau

§ 1 Geltungsbereich


      1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbedingungen zwischen            Soltau Agrar, Helge Soltau (nachfolgend ,,Anbieter") und ihren Vertragspartnern (nachfolgend ,,Kunde") in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung  gültigen Fassung, es sei denn, dass einzelne Vertragsbedingungen zwischen den Parteien ausdrücklich  ausgehandelt werden.

     2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit er ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

     3. Soweit zwischen dem Anbieter und seinem Kunden in einem Rahmenvertrag Allgemeine    Geschäftsbedingungen vereinbart worden sind, gelten diese für alle zwischen den Parteien Abgeschlossenen    zukünftigen Verträge für die Dauer des Rahmenvertrags.

     4. Abweichende Regelungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform der Parteien.

     5. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen, sowie Nebenabreden bedürfen ihrer Wirksamkeit der  Schriftform.

     6. Nehmen die Vertragsparteien jeweils auf ihre widersprechenden AGB Bezug, wird keines der Klauselwerke  Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

     2.1  Internetshop Vertragsabschluss

1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Internetshop    (https://shop-soltau-agrar.de/), alle weiteren Möglichkeiten des Vertragsabschlusses siehe §2 2.2 Weiterer Vertragsabschluss.

     2. Im Falle eines Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit:

     Soltau Agrar Helge Soltau 

     Aschhorn 14

     21706 Dorchtersen

 Zustande.

     3. Die Präsentation der Waren in unserem Internetshop stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot  unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher, Waren zu bestellen.  Handelsübliche Abweichungen unserer Produkte bleiben vorbehalten. Maße, Abbildungen und Zeichnungen  sowie Angaben über Eigenschaften und Leistungsmerkmale im Rahmen der Präsentation von Waren und  Dienstleistungen des Anbieters dienen allein der Vorinformation des Kunden und bedürfen zu ihrer  Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

     4. Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: 

Der Kunde gibt ein  bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich  durchläuft.

 Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

      1) Auswahl der gewünschten Ware und Menge

     2) Bestätigen durch Anklicken des Buttons: ,,In den Warenkorb"

     3) Prüfen der Angaben im Warenkorb

     4) Betätigung des Buttons ,,Zur Kasse"

     5) Anmeldung im Internetshop unter Angabe der E-mail-Adresse oder mithilfe eines externen  Zahlungsdienstleisters (PayPal oder Stripe), dabei gelten die jeweils eigenen AGB

     6) Betätigung des Buttons ,,Weiter"

     7) Auswahl der Versandart und Eingabe der jeweils benötigten Daten

     8) Betätigung des Buttons ,,Weiter"

     9) Auswahl der für das jeweilige Produkt verfügbaren Versand- und Lieferarten

     10) Betätigung des Buttons ,,Weiter"

     11) Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen persönlichen Daten

     12) Auswahl der Zahlungsart

     13) Verbindliche Absendung der Bestellung durch Klicken des Buttons ,, Jetzt Zahlungspflichtig bestellen" bzw.  ,,Direkt zu PayPal", ,,PayPal später Bezahlen" oder weitere der externen Zahlungsdienstleiter.

 Der Kunde kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung durch Betätigen der in dem von ihm  verwendeten Internet Browser enthaltenen ,,Zurück"-Taste nach Kontrolle seiner Angaben wieder zu der      Internetseite gelangen, auf der die Angaben des Kunden erfasst werden und Eingabefelder berichtigen bzw.  durch Schließen des Internetbrowser den Bestellvorgang abbrechen. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung  unmittelbar durch eine Automatisch generierte E-Mail(,,Auftragsbestätigung"). Mit dieser nehmen wir ihr  Angebot an.

     5.Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internetshop: 

 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB  können Sie jeder Zeit auch unter https://shop-soltau-agrar.de/agb/ einsehen. Ihre Vergangenen Bestellungen  können sie in unserem Kundenbereich unter Mein Benutzerkonto --> Bestellung verfolgen einsehen.

    2.2 Weiterer Vertragsabschluss

     1. Alle weiteren Möglichkeiten die zur Folge ein Zustandekommen eines Vertrages haben und nicht über den Internetshop abgewickelt werden führen zu einem für beide Seiten bindenden Werkvertrag (siehe: Absatz Werkvertrag).

§ 3 Preis 

     1. Die Preise verstehen soweit nicht anders angegeben sich in EUR brutto inklusive der jeweils gültigen  gesetzlichen Mehrwertsteuer.

     2.Soweit nichts anders vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk.

     3. Versandkosten und Anfahrt werden, soweit nicht anders vereinbart gesondert abgerechnet.

     4. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird in der Bestellmaske angezeigt,  bevor der Kunde die Bestellung absendet.

     4. Der Anbieter ist berechtigt, abweichend vom vereinbarten Preis, dem am Tag der Lieferung geltenden Preis  in Rechnung zu stellen, sollte eine Lieferzeitraum von mehr als 2 Monaten vereinbart sein.

§ 4 Zahlungsbedingungen

     1. Die Zahlungen sind zu leisten frei Zahlstelle des Anbieters.

     2. Der Kunde erhält ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, es sei denn, es sind andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart.

     3. Zahlungen unter Abzug von Skonto sind zu vereinbaren. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

     4. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behalten wir uns vor Verzugszinsen in Höhe von 

bei Verbrauchern: 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz,

bei Unternehmen : 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

p.a. zu    berechnen. 

     5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

$ 5 Eigentumsvorbehalt

     1. Der Anbieter hält sich bis zur vollständigen Bezahlung des Preises den Verlängerten Eigentumsvorbehalt    vor.

     2. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder  Umgestaltung ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, uns von  Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung  der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einzuräumen; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Kunden  zu übernehmen.

     3. Die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung, Verfütterung oder sonstiger Weitergabe der Ware  zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Kunde hiermit unter Einschluss aller Neben- und  Vorzugsrechte an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die gelieferte Ware -  gleich in welchem Zustand - veräußert, verarbeitet, vermischt, Verfüttert oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen  sämtliche Forderungen gegen den Dritten sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den  Anbieter über. Ein Anspruch des Kunden, der ein Unternehmer ist, auf Rückübertragung besteht erst nach  vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Anbieter. Ist eine Forderung des Kunden gegen  seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten, so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den  Dritten auf den Anbieter über.

      4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Kunde den Dritten  unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Anbieters hinzuweisen und den Anbieter vollständig zu  unterrichten.

     5. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgemäß und sorgfältig zu  verwahren und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Kunde trägt auch die Gefahr des  Verlustes, der Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.

     6. Bei Kunden mit denen der Anbieter nicht das erste Mal in Geschäftskontakt tritt, gilt darüber hinaus der  erweiterte Eigentumsvorbehalt.

     7. Für einen Unternehmer gilt zusätzlich:

 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen des Anbieters aus der  Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für einzelne Lieferungen bereits  bezahlt ist. Über Eigentumsvorbehaltsware darf der Kunde nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen  Geschäftsführung verfügen.

 Wird die Ware verarbeitet, verbunden, vermischt oder verfüttert, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die  daraus hergestellten Gegenstände. Die Be- oder Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware  gilt als im Auftrag des Anbieters erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Anbieter ist  insoweit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten,  verbundenen oder vermischten Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Kunde schon jetzt  an den Anbieter ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und  unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Anbieter.

§ 6 Lieferzeiten

     1. Die Lieferfrist beginnt am Tage des Einganges des Auftrages, jedoch nicht vor Übereinstimmung der  Vertragspartner hinsichtlich aller Ausführungseinzelheiten. Der Vertragspartner darf Teillieferungen nicht  zurückweisen, Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung beschränken sich auf Vorsatz und  grobe Fahrlässigkeit des Verwenders.

     2. Die genauen Lieferzeiten für Produkte aus dem Internetshop sind unter den Versand- und  Zahlungsbedingungen einzusehen. 

     3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auch  beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache an den Käufer auf diesen über.

§ 7 Gewährleistung

     1. Die Ware ist nach Erhalt auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Fehl- oder  Falschlieferungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich,  spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch sowie  Be- oder Verarbeitung, dem Anbieter gegenüber Schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen  Mängel unter einer Übersendung eines Musters ,sowie Fotos zu erheben. Spätere Reklamationen sind  ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

     2. Der Anbieter haftet für Sachmängel gegenüber dem Kunden nach den hierfür geltenden gesetzlichen  Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB

     3. Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aus Nachfolgenden Gründen entstanden  sind:

 - unsachgemäße Lagerung der Produkte 

 - Falsche Handhabung der Produkte

 - Beschädigung und Verlust der Produkte durch den Kunden

 - alle weitere durch den Kunden entstandenen Mängel nach erhalt der Ware

     4. Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Anbieter die mangelhaften Teile der  Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der  Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, an Stelle einer  Ersatzlieferung den Kaufpreis zurück zu erstatten. Ist auch die Ersatzware mangelhaft, hat der Kunde nach  seiner Wahl auch Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des  Vertrages.

§ 8 Haftung

     1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind  Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der  Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf  einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder  Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels  des Vertrags notwendig ist.

     2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden, wenn dieser nur einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um  Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

     3. Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und  Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

     4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

     1. Widerrufsbelehrung:

 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die  Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der  Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen sie uns (Soltau Agrar Helge Soltau, Aschhorn 14, 21706 Drochtersen,  +49 172 4317272, info@soltau-agrar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter  Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts  vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

     2. Folgen des Widerrufs:

 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,  einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine  andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich  und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf  dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion  eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden  Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nach­ weis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 Sie müssen für einen etwaigen Werteverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Werteverlust auf einen zur  Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit  ihnen zurückzuführen ist.

 Ende der Widerrufsbelehrung

3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht:

 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen:

 - zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder  Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des  Verbrauchers zugeschnitten sind.

 - zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.

 - Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht  zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfern wurde.

 - nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Muster- Widerrufsformular

 (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie das folgende Formular aus und senden Sie es  Postalisch oder als Mail zurück.)

 An

 Herr

 Helge Soltau Soltau Agrar

 Aschhorn 14

 21706 Drochtersen

 

 E-Mail: info@soltau-agrar.de

 - Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)

 - Bestellt am (*)/erhalten am (*)

 - Name des/der Verbraucher(s)

 - Anschrift des/der Verbraucher(s)

 - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 - Datum

 ---------------------------------------

 (*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucherschlichtungs­stelle

 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle  teilzunehmen.

§ 11 Hinweise zur Datenverarbeitung

     1. Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei    insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Ohne Einwilligung des Kunden    wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit die    für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien  erforderlich ist.

     2. Ohne die vorherige, ausdrücklich schriftlich erteilte Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des  Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

     3. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie unter :

       https://shop-soltau-agrar.de/datenschutzerklarung/

§ 13 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand


     1. Auf Verträge zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik  Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

     2.  Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und  dem Anbieter ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
 

§ 14 Salvatorische Klausel


     1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die  Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die  den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Diese Regelung gilt nicht, wenn  das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für die Parteien darstellen würde.

 

Stand: 01.08.2025

Werkvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand

     1. Gegenstand des Vertrages ist das Mündliche oder Schriftliche Angebot Seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber, der dieses durch mündliche oder schriftliche Auftragsvergabe bestätigt. Zum Leistungsumfang gehören alle Arbeiten des Auftragnehmers, die sich durch die Schriftliche oder Mündliche Auflistung der Lieferungen und Leistungen ergeben.

     2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Vergütung

     1. Die Vergütung für die unter §1 Ziffer 1 genannten Leistungen beträgt den mündlich und / oder Schriftlich  festgelegten Preis in EUR. Im Preis ist bei Rechnungsstellung die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bei Nettoangeboten / Auftragsvergaben wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer bei Rechnungsstellung aufgeschlagen.

     2. Die Vergütung ist zu leisten frei Zahlstelle des Auftragnehmers.

     3. Bei Auftragserteilung über 10.000€ ist generell eine Anzahlung von 33,3% (1/3) der Vergütung zur Zahlung Fällig. Die Restsumme/ Gesamtsumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten sofort ( Spätestens nach 14 Tagen) und ohne Abzug zur Zahlung Fällig. Änderungen an Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen sind in Abstimmung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Vorfeld möglich und bedürfen der Schriftform.

     4. Zahlungen unter Abzug von Skonto sind zu vereinbaren. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert.

     5. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich der Auftragnehmer vor Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen. 

     6. Der Auftragnehmer kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen und ggf. auch vom Vertrag zurück zu treten.

$ 3 Eigentumsvorbehalt

     1. Der Auftragnehmer hält sich bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung den Verlängerten Eigentumsvorbehalt vor.

     2. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder  Umgestaltung ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Zwangsvollstreckungsverfahren jedweder Art unverzüglich zu unterrichten und uns Gelegenheit zur Erhebung der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO einzuräumen; alle insoweit anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu übernehmen.

     3. Die ihm aus Veräußerung, Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstiger Weitergabe der Ware zustehenden Forderungen und Rechte gegen Dritte tritt der Auftraggeber hiermit unter Einschluss aller Neben- und Vorzugsrechte an den Auftragnehmers ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die gelieferte Ware -  gleich in welchem Zustand - veräußert, verarbeitet, vermischt oder sonst an Dritte abgegeben, so gehen sämtliche Forderungen gegen den Dritten sofort mit ihrer Entstehung ohne weiteres und in voller Höhe auf den Auftragnehmer über. Ein Anspruch des Auftraggebers, der ein Unternehmer ist, auf Rückübertragung besteht erst nach vollständiger Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer. Ist eine Forderung des Auftraggebers gegen seinen Abnehmer bereits an einen Dritten abgetreten, so gehen seine Ansprüche auf Rückabtretung gegen den Dritten auf den Auftragnehmer über.

      4. Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware hat der Auftraggeber den Dritten  unverzüglich auf die bestehenden Rechte des Auftragnehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer vollständig zu unterrichten.

     5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware fachgemäß und sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern. Der Auftraggeber trägt auch die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung und des Untergangs der Vorbehaltsware.

     6. Bei Auftraggebern mit denen der Auftragnehmer nicht das erste Mal in Geschäftskontakt tritt, gilt darüber hinaus der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

      7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen des Aufragnehmers aus der  Geschäftsverbindung sein Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn die Vergütung für einzelne Lieferungen bereits erfolgt ist. Über Eigentumsvorbehaltsware darf der Auftraggeber nur im Rahmen einer ordnungsgemäßen  Geschäftsführung verfügen.

      8. Wird die Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus hergestellten Gegenstände. Die Be- oder Verarbeitung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware gilt als im Auftrag des Auftragnehmers erfolgt, ohne dass ihm hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Der Auftragnehmer ist insoweit Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Gegenständen wie auch seine Herausgabeansprüche tritt der Auftraggeber schon jetzt an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung an. Er verwahrt die in seinem Besitz befindliche und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unentgeltlich für den Auftragnehmer.

§ 4 Termine und Fristen

     1. Ausführungstermin ist der vereinbarte Termin. Sofern die Dauer der Ausführung ausdrücklich vereinbart wird, ist der Auftragnehmer natürlich bestrebt die Ausführung schnellstmöglich umzusetzen. Über den Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber benachrichtigt.

     2. Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.

     3. Bei Terminverzögerungen durch Vorgewerke oder durch den Auftraggeber verlängert sich die Frist der Termine für den Auftragnehmer entsprechend.

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

     1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit sich das aus den in diesem Vertrag und / oder der Leistungsbeschreibung geregelten Pflichten ergibt, vor allem die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der durch Dritte einzuhaltenden Terminen und abgesprochenen Beschaffenheit der Vorarbeiten/ Lieferungen/Leistungen (Vorgewerke oder bestehende Anschluss-stellen etc.)

§ 6 Abnahme

     1. Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung. Teilabnahmen finden nicht statt bzw. müssen gesondert vorher vereinbart oder abgesprochen werden.

     2. Bei größeren Bauvorhaben / Aufträgen, im Auftrag/Vertrag vorher schriftlich vereinbart,  wird über die Abnahme ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.

     3. Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen. Dies befreit den Auftraggeber jedoch nicht von seiner Zahlungspflicht.

§7 Leistungsänderungen

     1. Der Auftraggeber kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Leistungen verlangen. Das gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Lieferungen /Leistungen.

     2. Die Auftragnehmerin wird, wenn die Änderungen nicht nur unerheblich sind, die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand (Kosten) ermitteln und die Parteien werden sich über eine entsprechende Vertragsanpassung einigen. Finden die Parteien keine Einigung, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

     3. Mehrvergütungen für Leistungsänderungen, die der Auftraggeber zwar nicht selbst zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer auch geltend machen, wenn dies zur auftragsgemäßen Erfüllung notwendig ist.

     4. Sämtliche Leistungsänderungen sind vor Beginn der Ausführung in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu regeln, in der die zusätzliche Vergütung und etwaige Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten  sind.

§ 8 Gewährleistung

     1. Bei Warenlieferungen ist diese nach Erhalt auf Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu prüfen. Fehl- oder Falschlieferungen sind innerhalb von 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Mängelrügen jeder Art sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weitergabe, Verbrauch sowie  Be- oder Verarbeitung, dem Auftragnehmer gegenüber Schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel unter einer Übersendung eines Musters ,sowie Fotos zu erheben. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich auf die gesamte Lieferung.

     2. Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel gegenüber dem Auftraggeber nach den hierfür geltenden gesetzlichen  Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB

     3. Der Aufragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die aus Nachfolgenden Gründen entstanden  sind:

 - unsachgemäße Lagerung von Waren

 - Falsche Handhabung von Waren

 - Beschädigung und Verlust von Waren durch den Auftraggeber

 - alle weitere durch den Auftraggeber entstandenen Mängel nach erhalt der Ware

     4. Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und begründet, nimmt der Auftragnehmer die mangelhaften Teile der Ware zurück, soweit sie sich noch im Zustand der Anlieferung befinden, und ersetzt sie vorbehaltlich der  Lieferungsmöglichkeit unentgeltlich durch andere Ware. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, an Stelle einer Ersatzlieferung den Kaufpreis zurück zu erstatten. Ist auch die Ersatzware mangelhaft, hat der Auftraggeber nach seiner Wahl auch Anspruch auf angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung dieses Vertrages.

§ 9 Haftung

   1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind  Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertragszweckes notwendig ist.

     2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen,  vorhersehbaren Schaden, wenn dieser nur einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um  Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

     3. Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und  Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

     4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Kündigung

     1. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 649 S. 1 BGB Gebrauch, kann die Auftragnehmerin als pauschale Vergütung 15 Prozent der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

§ 11 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

     1. Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

     2.Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.

§ 12 Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucherschlichtungs­stelle

     1. Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle  teilzunehmen.

§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung

     1. Der Auftragnehmer erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Auftraggebers. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der DSGVO. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von erforderlich ist.

     2. Ohne die vorherige, ausdrücklich schriftlich erteilte Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die Daten des  Auftraggebers nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

     3. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie unter :

       https://shop-soltau-agrar.de/datenschutzerklarung/

§ 14 Erfüllungsort

     1.Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Werkertrag ist, soweit nicht anders Schriftlich festgehalten der Sitz des Auftragnehmers.  

§ 15 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Soltau Agrar Helge Soltau

     1. Es gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Bestimmungen, die in diesem Vertrag nicht erfasst wurden.

     2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur bei Besserstellung des Auftragnehmers aus diesem Vertrag bzw. bei nicht in diesem Vertrag geregelten Bestand-teilen / Punkten.

§ 14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

     1. Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

     2. Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

     2.Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das Amtsgericht in Stade vereinbart.

§ 14 Salvatorische Klausel

     1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

     2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Diese Regelung gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte darstellen würde.

 

Stand 1.09.2025

© 2025 Soltau Agrar. Alle Rechte vorbehalten.

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